Verschiedene Angebote in unserer Praxis sind nicht Teil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung und können somit nicht über die Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Diese werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Sie erhalten für diese Selbstzahler- Leistungen eine Rechnung, die Sie vorzugsweise elektronisch direkt in der Praxis begleichen; auch eine Überweisung der Rechnungssumme ist möglich.