- Die regelmäßige Gesundheitsuntersuchung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und kann ab dem 18. bis zum 35. Lebensjahr einmalig, ab dem 35.Lebensjahr alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Neben der ärztlichen Anamnese und körperlichen Untersuchung erfolgt eine Blut- und Urinuntersuchung.
- Das Hautkrebsscreening dient der Früherkennung von Hautkrebs und frühzeitiger Einleitung der Behandlung sowie Beratung bezüglich des individuellen Hautkrebsrisikos und der entsprechenden Prophylaxe. Es kann von Versicherten alle 2 Jahre in Anspruch genommen werden (einige Krankenkassen bieten ihrem Versicherten das Screening bereits vor dem 35. Lebensjahr an).
- Krebsvorsorge für Männer
- Prä- und postoperative Begleitung
- Vorsorgekoloskopie
- Jugendschutzuntersuchungen: Untersuchung von minderjährigen Berufsanfängern und Auszubildenden (Überprüfung von Seh- und Hörvermögen, körperliche Untersuchung, Urinprobe)
- Beratung zu Impfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Tetanus-Diphterie-Pertussis, FSME, Influenza (Grippe), Pneumokokken, Herpes Zoster (Gürtelrose), Mumps-Masern-Röteln, Meningokokken C, Hepatitis A und B), RSV, Covid-19
- Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung