Die regelmäßige Gesundheitsuntersuchung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und kann ab dem 18. bis zum 35. Lebensjahr einmalig, ab dem 35.Lebensjahr alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Neben der ärztlichen Anamnese und körperlichen Untersuchung erfolgt eine Blut- und Urinuntersuchung.
Jugendschutzuntersuchungen: Untersuchung von minderjährigen Berufsanfängern und Auszubildenden (Überprüfung von Seh- und Hörvermögen, körperliche Untersuchung, Urinprobe)
Beratung zu Impfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Tetanus-Diphterie-Pertussis, FSME, Influenza (Grippe), Pneumokokken, Herpes Zoster (Gürtelrose), Mumps-Masern-Röteln, Meningokokken C, Hepatitis A und B), RSV, Covid-19